Mietausfall: Existenz sichern mit einer Versicherung

MietausfallWer sich hierzulande eine Immobilie zulegt, tut dies nicht selten vor dem Hintergrund der Altersvorsorge. Die meisten Häuslebauer lassen ihr Eigentum fremdfinanzieren, d.h. für den Traum einer Immobilie wird häufig ein Kredit aufgenommen. Um seine Kredittilgung durch Mieteinnahmen gewährleisten zu können, sollte sich der stolze Immobilienbesitzer gut absichern, da Mietausfälle schnell zu finanziellen Engpässen führen können.

Mieter können unverschuldet durch schwierige soziale Lebenslagen wie beispielsweise eine Scheidung in die Situation kommen, ihre Miete mindestens teilweise nicht zahlen zu können. Weiterlesen

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Hauskauf: Wer kann sich was leisten?

Der Erwerb einer Immobilie ist für die Meisten eine Lebensentscheidung. Da will sehr genau abgewogen werden, was man sich leisten kann, oder welche Finanzierung unvertretbar hohe Risiken birgt. Um eine vorläufige Antwort auf die Frage, was ins Budget passt, zu erhalten, lohnt es sich, sich klar zu machen, dass Sie wahrscheinlich bereits eine Immobilie finanzieren. Nur ist es eben nicht die eigene, sondern die, die Sie durch Ihre Miete bezahlen.

Mietkosten auf ein Darlehn umrechnen
Nehmen wir doch einfach einmal an, Sie bezahlen derzeit problemlos 430 EUR Kaltmiete und wollen diesen Betrag für die nächsten 30 Jahre monatlich in ein Kaufobjekt stecken und keinen Cent mehr. Bei einem effektiven Jahreszins für eine Baufinanzierung von 3,2 % könnten Sie so ein Darlehn von etwa 100.000 EUR abrufen. Das ist jedoch erst der erste Schritt, um Ihren Spielraum beim Hauskauf festzustellen. Weiterlesen

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Fördermöglichkeiten für den Wohnungsbau

Eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus, das sind die Dinge, von denen viele Deutsche träumen. Jedes Jahr gelingt es Menschen, aus diesem Traum eine Realität zu machen und die eigenen vier Wände zu beziehen. Um diesen Traum zu verwirklichen sind die meisten dabei auf eine Finanzierung angewiesen. Bausparkassen und Banken haben mit gezielten Programmen Angebote vorgelegt, die mit einer Mischung aus Sparen und Krediten es fast jedem erlauben, eine eigene Wohnung zu besitzen. Was immer noch sehr wenige wissen: auch der Staat hilft seinen Bürgern dabei, den Traum von den eigenen vier Wänden wahr zu machen und hat zu diesem Zweck verschiedene Programme aufgelegt, von denen man als Häuslebauer profitieren kann. Eine Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme finden Sie hier in unserer Übersicht. Weiterlesen

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Immobilienkauf: Die 10 besten Tipps für die Kapitalplanung

Bevor Sie eine Immobilie kaufen möchten, sollten Sie sich ganz genau über Ihre finanziellen Möglichkeiten bewusst sein. Folgendes sollten Sie beachten:

1. Wenn Sie ein Haus kaufen möchten, zahlen Sie nicht nur den Kaufpreis, sondern es fallen Nebenkosten an. Diese entstehen für Notar, Grunderwerbssteuer, eventuell Makler und diverse andere Gebühren. Im Allgemeinen werden Nebenkosten zwischen 5% und 12% fällig.

2. Haben Sie sich den Gesamtkaufpreis der Immobilie errechnet, verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr verfügbares Kapital. Dazu zählen Bankkonten, Depots, Bausparverträge, ebenso wie unbelastete Grundstücke oder Privatdarlehen. Auch Wohn-Riester-Verträge können als Eigenkapital angesetzt werden.

3. Sind Sie handwerklich begabt, können Sie Eigenleistungen geltend machen. Sie müssen die theoretischen Lohnkosten ebenso wie Material- und Gerätekosten ansetzen. Für die Lohnkosten sollten Sie beachten, dass Sie mehr Zeit benötigen als ein Profi, empfohlen wird die Annahme der doppelten Zeit. Weiterlesen

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Immobilien – Was macht das exklusive Bad aus

Exklusives BadezimmerDas Bad einer Wohnimmobilie war lange Zeit ein zweckmäßiger Raum, der für die tägliche Körperhygiene vorgesehen war. Nicht selten gab es für mehrere Wohnparteien nur ein Bad, dessen Nutzung man sich sinnvoll teilen musste. Später gab es in Wohnblöcken zwar pro Wohnung auch ein Bad. Dieses wiederum fand jedoch nicht selten in einem 4 Quadratmeter großen Raum ohne Fenster seinen Platz. Der Sinn des Bades hat sich besonders in modernen Wohnimmobilien stark geändert. Das Bad ist nicht länger eine Nasszelle, sondern eine Wellness-Oase für die ganze Familie. Weiterlesen

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Welche laufenden Kosten fallen bei Häusern an und in welcher Höhe?

Haus auf GeldscheinenDie Realisierung des Traumes von der eigenen Immobilie ist nicht nur mit Anschaffungskosten verbunden, auch monatliche laufende Kosten müssen im Finanzierungsplan berücksichtigt werden. Neben den reinen Finanzierungskosten, also Zins und Tilgung, und den Kosten des Eigenverbrauchs für Strom, Gas, Heizöl oder Wasser und Abwasser muss der Besitzer eines Hauses noch weitere laufende Kosten einkalkulieren. Diese sind im Wesentlichen regional unterschiedlich in ihrer Höhe.

Grundsteuer und Kommunalabgaben

Die Grundsteuer wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Sie setzt sich zusammen aus einem Einheitswert des bebauten Grundstücks, der von Finanzamt individuell festgelegt wird, der Grundsteuermesszahl – 0,26 Prozent für Einfamilienhäuser bis zu einem Einheitswert von 38.346,89 Euro, für den darüber hinaus gehenden Teil 0,35 Prozent – und dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz, zum Beispiel Berlin mit 810 Prozent.

Neben dieser Grundsteuer werden von der Gemeinde noch Kosten für die Abfallentsorgung und Kanalkosten verlangt. Auch diese Kosten variieren je nach Kommune. Regelmäßig fallen auch Kosten für den Schornsteinfeger an. Wurde eine größere Fläche versiegelt, zum Beispiel als Garagenvorfahrt, wird die Kommune zudem eine Niederschlagsgebühr erheben. Weiterlesen

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Vorteile und Nachteile einer Maisonette-Wohnung

Das Wort Maisonette kommt aus dem Französischen und bedeutet in etwa kleines Haus. Heute gelten als Maisonette-Wohnungen Wohnungen die über zwei oder mehr Etagen mit eigener Treppe verfügen. Vielfach sind in den letzten Jahrzehnten die oberen Wohnungen von Mehrfamilienhäusern um den ehemaligen Bodenraum erweitert worden. Hierdurch wurde mehr und vor allem teurerer Wohnraum geschaffen. Da Maisonette-Wohnungen als besonders “In” gelten, sind die Quadratmeterpreise meist erheblich höher als bei einer vergleichbaren Wohnung auf einer Ebene. Ist man aber irgendwann einmal nicht mehr in der Lage Treppen zu steigen, oder hat sich nur den Fuß verstaucht, wird die Treppe schnell zum unüberwindlichen Hindernis. Ein im Hause vielleicht vorhandener Fahrstuhl hilft dann in den meisten Fällen nicht weiter.

Licht und Schatten einer Maisonette-Wohnung

Bei der häufigsten Variante der Maisonette-Wohnung wird der darüber liegende Bodenraum mit einer zusätzlichen Treppe erschlossen. Lediglich das untere der zwei Wohnungsgeschosse ist mit dem öffentlichen Treppenraum verbunden. In dem oberen Teil der Wohnung liegen oft die Schlafzimmer, die jedoch hier unter dem Dach sehr heiß werden können. Spezielle Hitzeschutzfenster und Jalousien können dies zwar wirksam verhindern, diese sind jedoch oft noch unverhältnismäßig teuer. Zudem steigen die Heizungsluft vom Wohnzimmer und die Düfte der meist ebenfalls unten gelegenen Küche nach oben ins Schlafzimmer. In den seltensten Fällen ist die Treppe durch eine Tür vom übrigen Wohnraum getrennt. Dies hat zudem einen erhöhten Bedarf an Heizkosten zur Folge. Großer Vorteil einer Maisonette-Wohnung ist das Eigenheimgefühl, da man keinerlei Geräusche von den Nachbarn der über einem liegenden Wohnung hat. Ebenso ist es bei einer Maisonette-Wohnung, die im Erdgeschoss durch die Kellerräume erweitert wurde. Hier verhält es sich anders herum. Die Schlafzimmer sind im Keller und Wohnraum und Küche dann im Erdgeschoss. Verfügt die Wohnung nicht zufällig über zwei Badezimmer, muss man entweder in der Nacht Treppen steigen, um ins Bad zu gelangen oder tagsüber.

Viele Möglichkeiten und günstiger Ausbau

Die verschiedenen Ebenen bieten den Bewohnern reizvolle Möglichkeiten, den Wohnraum zu gestalten. Besonders das häufig vom restlichen Wohnbereich abgetrennte Schlafzimmer bietet viele Vorteile, vor allem an Privatsphäre. Achten sollte man auf die Anordnung der Küche. Ist diese nicht auf der gleichen Ebene wie der Wohnraum, wird jedes Glas Wasser zu einem kleinen Fußmarsch. Während man auf der gleichen Ebene schnell einmal in die Küche geht, bleibt dies bei einer durch Treppen abgetrennten Küche nach. Ein Abend mit Gästen wird ungemütlich, wenn der Gastgeber ständig unterwegs ist. Der Ausbau von bisher ungenutzten Boden- oder Kellerräumen ist oft günstiger, als völlig neuen Wohnraum zu erstellen. Bereits bei der Planung der Zimmerdecken ist der Ausbau kostengünstiger als sonst üblich, denn die Geschossdecken innerhalb einer Wohnung werden in brandschutztechnischer Hinsicht anders bewertet als zwischen zwei verschiedenen Wohnungen. Ebenso verhält es sich mit Wänden und Türen der Maisonette-Wohnung.

Bild: Joe Gough – Fotolia.com

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Die 5 größten Fehler bei der Wohnungskündigung

Geht es um die Kündigung des Mietverhältnisses für die eigenen vier Wände, werden viele Schreiben angesichts der Nichtbeachtung von Fristen und Formfehlern unwirksam. Nachfolgend wird Ihnen aufgezeigt, was Sie bei einer Wohnungskündigung zu beachten haben und wie Sie die gängigsten Fehler vermeiden.

1. Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist

Ist der Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, so hat die Wohnung Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats für den Ablauf des übernächsten Monats zu erfolgen. Beispiel: Kündigung am 05. April, vorbehaltlich der Wirksamkeit der Kündigung im übrigen, endet das Mietverhältnis am 30.Juni des selben Jahres. Ist der Wohnraum nur für einen zeitlich befristeten Zeitraum überlassen worden, so können auch kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden. Hierbei hat die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf des selben Monats zu erfolgen. Wird eine Vereinbarung getroffen, die Sie in der Eigenschaft als Mieter benachteiligt, so ist diese nichtig. Ein Sonderkündigungsrecht besitzen Sie als Mieter nach einer Mieterhöhung. Hierbei können Sie bis zum letzten Tag desjenigen Monats kündigen, der dem ersten Monat mit der erhöhten Miete vorangeht. Beispiel: Die Miete soll zum 1.Juli erhöht werden. Der Mieter kann bis spätestens zum 30. Juni kündigen. Das Mietverhältnis wäre in diesem Fall zum 31. August beendet. Weiterlesen

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Die wichtigsten Versicherungen für eine Wohnung

Das Beziehen einer Wohnung ohne Versicherung ist nicht empfehlenswert. Warum das so ist, soll Ihnen kurz dargelegt werden, denn ein Schadensfall tritt schneller ein, als Sie sich vielleicht vorstellen können.

Diese Versicherungen sollten Sie abschließen

Eine Hausratversicherung empfiehlt sich auf jeden Fall. Am Besten bereits beim Einzug in die Wohnung Versicherung abschließen. Damit haben Sie eine Schutzpolice, die den Gesamtwert Ihrer Einrichtung erfasst und im Ernstfall die entstandenen Schäden erstattet.

Sie sollten sich informieren, welche genauen Konditionen der Vertrag beinhaltet, denn oft lohnt sich auch eine zusätzliche Police. So ist es ratsam, wenn viele Ihrer Möbelstücke Glasteile enthalten, auch eine Glasversicherung abzuschließen. Darin sind Türen und Ablagen von Vitrinen, Fenster, Ceranfeld, Backofentür und auch glasersetzende Materialien wie Duschkabinen enthalten. Es ist schnell passiert, dass Ihnen ein Gewürzstreuer beim Kochen auf die Herdplatte fällt. Geht das Glas des Kochfeldes kaputt, wird es von der Glasversicherung erstattet. Auch bei selbst verursachten Schäden in der eigenen Wohnung, denn dafür ist diese Versicherung gedacht. Wenn Sie bedenken, was ein einzelnes Kochfeld kostet, gerade als Ersatzteil, lohnt sich diese Versicherung schon alleine deshalb. So auch bei der Duschkabine in der Wohnung. Sollten Sie in der Dusche ausrutschen und das Plexiglas zerbricht, wird auch das von der Versicherung ersetzt. Die Glasversicherung hilft in diesem Fall dann, wenn man keine Haftpflicht abgeschlossen hat. Denn die Duschkabine gehört einem in der Regel ja nicht, wenn man eine Mietwohnung bewohnt.

Weitere möglicheVersicherungen für eine Wohnung

Neben der Hausrat- und Glasversicherung sollten Sie in Betracht ziehen, sich mit einer privaten Haftpflicht abzusichern. Denn wenn Sie in der Wohnung einen Schaden anrichten, die nicht Ihren eigenen Besitz betrifft, springt die Haftpflicht ein. Der Vermieter kann so den Schaden in der Wohnung Ihrer Versicherung melden, die diesen dann erstattet.

Eine gesonderte Versicherung gegen Wasserschäden in der Wohnung benötigen Sie in den meisten Fällen jedoch nicht. Selbst wenn Sie Besitzer eines Wasserbettes oder großen Aquarium sind, ist ein zusätzlicher Schutz selten notwendig. Denn das wird normalerweise durch Hausrat- und Haftpflichtversicherung abgedeckt. Im Falle eines Schadens durch Rohrbruch in der Wohnung haftet die Versicherung des Hauseigentümers.

Bild: Dan Race – Fotolia.com

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Die optimale Vorgehensweise für den Kauf einer Eigentumswohnung

Besichtigung des Wohndomizils

Sie sollten grundsätzlich nie etwas käuflich erwerben, ohne das Produkt vorher begutachtet zu haben. Erst recht gilt dies angesichts der hohen Summen für den Immobilienerwerb. Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer hierzu einen Termin. Handelt es sich in Ihrem konkreten Fall um einen Altbau, sollten Sie die Beauftragung eines Bausachverständigen in Erwägung ziehen. Dieser kann etwaige Mängel ohne Weiteres erkennen. Der aktuelle Besitzer kann entweder die Mängel beheben lassen, oder Ihnen preislich etwas entgegenkommen. Sind die Beschädigungen gravierender Natur (etwa starker Pilzbefall, undichte Rohrleitungen etc.), sollten Sie vom Kauf der Wohnung absehen. Doch Sie können die Eigentumswohnung nicht immer besichten. Dies ist dann gegeben, wenn sich diese noch im Bau befindet. In diesem Fall sollten Sie sich an Baubeschreibungen und Prospekten orientieren. Anhand dieser Unterlagen können Sie sehr gut abschätzen, ob Wohnraumgröße und Zimmeraufteilung Ihren Vorstellungen entspricht.

Finanzierung der Immobilie

Spätestens jetzt sollten Sie sich um die Finanzierung des Objektes kümmern. Nehmen Sie einen Kassensturz vor und bringen Sie in Erfahrung, wie hoch Ihr Startkapital ist und welche finanziellen Mittel Sie überdies noch benötigen. Zahlreiche Banken, Bausparkassen und Versicherer bieten eine Baufinanzierung an. Holen Sie sich mehrere Angebote ein, so dass Sie sich eine gute Verhandlungsbasis schaffen können. Grundsätzlich gilt, dass der Zinssatz umso attraktiver ausfällt, je höher Ihr Eigenkapital ist. Etwa drei bis sechs Nettomonatslöhne sollten Sie dennoch als Sicherheitsreserve einplanen. Optimal ist es, wenn Sie zumindest 20% des Kaufpreises inklusive Nebenkosten für Grunderwerbsteuer, Grundbuch-und Notargebühren aus eigenen Mitteln bestreiten können. Sofern Sie beim Kauf der Immobilie staatliche Förderprogramme beanspruchen können, sollten Sie diese Kredite bevorzugen. Denn vom Staat gibt es das Baugeld im Regelfall sehr viel günstiger. Darüber hinaus sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber anfragen, ob dieser Ihnen ein niedrig verzinstes Darlehen zur Verfügung stellen kann. Insbesondere größere Unternehmen bieten dies ihren Mitarbeitern oftmals an. Die Finanzierung kann auch im Rahmen eines Kombikredits erfolgen, bei dem der Kunde monatliche Raten in einen Bausparvertrag einzahlt, so dass am Ende der Laufzeit das Darlehen mit der Bausparsumme getilgt werden kann.

Attraktive Konditionen stellen die Rechte auf außerplanmäßige Tilgungen, Ratenpausen, Ratenänderung (Erhöhung oder Absenkung) und tilgungsfreie Anlaufzeiten dar. Ein Anspruch auf Sondertilgung sollte jedoch nicht mit einem Zinsaufschlag erkauft werden. Idealerweise verzichtet der Kreditgeber auf eine Bearbeitungsgebühr und auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens.

Der Eigentumsübergang

Sind Sie sich mit dem derzeitigen Eigentümer über die Konditionen zur Übertragung der Eigentumswohnung einig, kommt der Kaufvertrag ins Spiel. Unter Umständen ist es empfehlenswert, beim Abschluss des Vertrages einen Sachverständigen mit ins Boot zu holen. Denn Fallstricke liegen oftmals im gemeinschaftlichen Eigentum und in den Teilungsvereinbarungen, sowie in anderen Beschlüssen, die für Sie Gültigkeit besitzen. Informieren Sie sich vorab beim Hausverwalter, inwiefern Lasten (fällige Reparaturen, Gebäuderenovierungen, Instandhaltungsmaßnahmen) bereits vorhanden sind. Im Anschluss kann ein Notartermin vereinbart werden. Es wird ein Kaufvertragsentwurf aufgesetzt, der die Bedingungen des Eigentumsübergangs festhält. Die Kosten hierfür zählen zu den gewöhnlichen Notar- beziehungsweise Nebenkosten. Ist nichts Abweichendes vereinbart, sind diese vom Käufer zu tragen. Der Vertrag kann sicherheitshalber von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Ist der Kaufvertrag zustande gekommen, so veranlasst der Notar beim Grundbuchamt die Umschreibung des entsprechenden Grundbuchauszugs. Mittels einer Auflassungsvermerkung wird Ihnen die Immobilie zugesichert. Zugunsten des Kreditgebers erfolgt zudem eine Grundschuldeintragung. Der Nachweis über die Auflassungsvermerkung, die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung und die Grundschuldbestellungsurkunde ist dem Baufinanzierer vorzulegen.

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